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Augenlasern

SICHER, SCHNELL, SCHONEND

Moderne Augenlaserkorrektur behandelt Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung.

Die Verfahren – seit 1990 angewendet – sind seither immer ausgereifter, sanfter und vor allem sicherer und genauer geworden. Wir nutzen die modernsten und sichersten Behandlungsmöglichkeiten, um Ihnen ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinse zu ermöglichen.

Die Augenlaserverfahren im Überblick:

IST EINE LASERBEHANDLUNG FÜR MICH GEEIGNET?

Ob und welche Laserbehandlung für Sie geeignet ist, klären wir durch eingehende Voruntersuchungen. Es gibt einige grundsätzliche Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Stabile Fehlsichtigkeit seit ca. 2 Jahren
  • Kurzsichtigkeit bis maximal -8 Dioptrien
  • Weitsichtigkeit bis maximal +4 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung bis maximal +/- 5 Dioptrien

Besuchen Sie uns und wir können die für Sie perfekt passende Lasermethode besprechen.

Wir entscheiden ganz nach individueller Befunderhebung, Ihren Bedürfnissen, Lebensgewohnheiten und Arbeitsbedingungen, welche Behandlung für Sie am geeignetsten ist. Zur Korrektur Ihrer Fehlsichtigkeit bieten wir bewährte und schmerzfreie Laserverfahren der neusten Generation. Und das Beste: Der Eingriff dauert nicht länger als 15 Minuten.

WARUM SEHE ICH NICHT SCHARF UND WAS MACHT EIN LASER?

Das Prinzip des Augenlasers. Um zu verstehen, wie Laser-Augenoperationen funktionieren, müssen wir einen Blick auf die Funktion unserer Augen werfen.

Moderne Lasermethoden im Überblick

Augenlasern gehört seit mittlerweile über 25 Jahren zu den etablierten Methoden der Sehfehlerkorrektur. Dabei kann man nicht von einem „besten Laser-Verfahren“ sprechen. Für jedes Auge bietet sich individuell eine ideale Methode, welche geringste Risiken und ein gleichzeitig optimales Ergebnis vereint. Zu den bekanntesten Techniken angewandter moderner Hornhautchirurgie zählt der Excimer-Laser und der Femtosekunden-Laser. Diese Technologien haben der Augenheilkunde völlig neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnet. Mit höchster Präzision modellieren und formen die Laserstrahlen das Hornhautgewebe im Mikrometerbereich, wodurch die Hornhaut die richtige Krümmung erhält und die Fehlsichtigkeit ausgeglichen wird. Kurzsichtige, Weitsichtige, Stabsichtige  und auch alterssichtige Menschen erreichen im Idealfall die normale Brechkraft. Die Augenoperation verläuft ambulant und dauert nur wenige Minuten.

Verhalten nach der Operation

Nach einer Augenoperation, ist es von größter Bedeutung, die richtigen Verhaltensweisen in den Tagen und Wochen danach zu befolgen. In den ersten beiden Wochen gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, die Ihre Genesung unterstützen und Komplikationen verhindern. Hier finden Sie einen Überblick darüber, wie Sie sich nach der Operation verhalten sollten, einschließlich der Nutzung von Schutzbrillen, der Anwendung von Augentropfen und den Zeitpunkt für Nachuntersuchungen. Ihre Augengesundheit liegt uns am Herzen, und diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, den Heilungsprozess bestmöglich zu unterstützen.

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Augenlasern. Bitte klicken Sie sich durch.

Bei der Augenlaser-Operation wird mit Hilfe eines Excimerlasers die Form der Hornhaut verändert, sodass die Korrektur der Fehlsichtigkeit erreicht wird. Je nach Verfahren erfolgt dies kontaktlos (TransPRK) oder nachdem zuvor mittels Femtosekunden-Laser ein Hornhaut-Flap geschaffen wurde (FemtoLASIK).

Eine Augenlaser Behandlung darf erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgen und wenn sich stabile Brillen-Werte eingestellt haben (Veränderung von < 1 Doptrie pro Jahr).

Durch eine Betäubung mittels Augentropfen vor und während der Operation entstehen während des Eingriffes keine Schmerzen.
Zu starken Schmerzen sollte es auch nach der Operation nicht kommen, jedoch kann es zu Fremdkörpergefühl und Lichtempfindlichkeit kommen.
Die Symptome klingen in aller Regel innerhalb der ersten Tage nach der Augenlaserbehandlung ab.

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden.
Welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie individuell geeignet sind, finden wir gemeinsam in einem kostenlosen Beratungsgespräch heraus!

Die Augenlaser-OP ist eine Behandlung der Hornhaut. Je stärker der Sehfehler vor der OP, umso höher der Abtrag und damit umso stärker die Ausdünnung der Hornhaut durch die Laserbehandlung. Im Laufe des Lebens kann es zu weiteren Gewebeveränderungen der Hornhaut kommen, weshalb das Ergebnis der Laserbehandlung leider nicht immer lebenslang hält. Auch durch eine zunehmende Linsentrübung (Katarakt) kann sich die Sicht im späteren Lebensverlauf verschlechtern.

Bei der LASIK (Laser in situ Keratomileusis) wird zunächst eine kleine Hornhautlamelle präpariert, der sogenannte Flap. Dieser Flap wurde ursprünglich mechanisch mit einem mikrochirurgischen Messer, dem Mikrokeratom durch den Augenarzt, bzw. die Augenärztin geschnitten. Heutzutage ist es jedoch Standard den Hornhaut-Flap mittels Femtosekundenlaser zu präparieren (FemtoLASIK). Dieser Schritt umfasst eine Behandlungszeit von nur wenigen Sekunden, garantiert höchste Präzision und macht das Schneiden mit mikrochirurgischen Messern unnötig. Im Anschluss wird der Hornhaut-Flap wie eine Art Deckel durch den Augenarzt, bzw. die Augenärztin geöffnet und die eigentliche Behandlung des Hornhautgewebes (Stroma) erfolgt durch den Excimer-Laser (Schwind Amaris 1050RS). Auch dieser zweite Laser-Schritt dauert nur wenige Sekunden. Der Excimer-Laser verfügt über einen sogenannten Eyetracker, welcher kleine Augenbewegungen ausgleicht.
Der Flap wird am Ende der Operation wieder zurück in seine Ausgangsposition gelegt und die Behandlung ist abgeschlossen.

Durch eine Augenlaserung kann ein Sehfehler korrigiert werden, man kann also ohne Brille, bzw. Kontaktlinsen scharf sehen.

Für eine Augenlaserbehandlung besteht keine medizinische Notwendigkeit, die Kosten für die Operation werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Bei den privaten Versicherungen kann die Kostenübernahme im Einzelfall geprüft werden (z.B. bei hoher Kurzsichtigkeit oder einem Seitenunterschied zwischen beiden Augen). Ein Anspruch auf Erstattung besteht hier jedoch ebenfalls nicht.
Die Kosten der Augenlaser-OP können aber bei der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden.

Da keine medizinische Notwendigkeit für die Durchführung einer Augenlaser-OP besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für eine solche Behandlung.

Bei den privaten Versicherungen kann die Kostenübernahme im Einzelfall geprüft werden (z.B. bei hoher Kurzsichtigkeit oder einem Seitenunterschied zwischen beiden Augen). Ein Anspruch auf Erstattung besteht hier jedoch ebenfalls nicht.

In Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Augenlaserbehandlung ein sehr sicherer Eingriff ist, bei dem Risiken und schwere Nebenwirkungen extrem selten auftreten. Eine 100%ige Garantie kann für keinen medizinischen Eingriff gegeben werden. Bei guter Vorbereitung, leitlinien-gerechter Auswahl der Patienten und sachgemäßer Durchführung der Operation sind bleibende Schäden jedoch äußerst unwahrscheinlich.

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